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diesem zu trennen und einer vorgesehenen Entsorgung zuzuführen. Das
Gleiche gilt für Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Gerät entnommen
werden können. Elektro- und Elektronikgerätebesitzer aus privaten
Haushalten können diese bei den Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen
Entsorgungsträger oder bei den von den Herstellern bzw. Vertreibern im
Sinne des ElektroG eingerichteten Sammelstellen abgeben. Die Abgabe
von Altgeräten ist unentgeltlich. Bitte geben Sie das Altgerät in Ihrer
Kaufland-Filiale zurück. Rücknahmepflichtig sind Händler mit einer
Verkaufsfläche von mindestens 400 m
2
für Elektro- und Elektronikgeräte.
Das Gleiche gilt für Lebensmittelhändler mit einer Gesamtverkaufsfläche
von mindestens 800 m
2
, sofern sie dauerhaft oder zumindest mehrmals
im Jahr Elektro- und Elektronikgeräte anbieten. Ebenso
rücknahmepflichtig sind Fernabsatzhändler mit einer Lagerfläche von
mindestens 400 m
2
für Elektro- und Elektronikgeräte oder einer
Gesamtlagerfläche von mindestens 800 m
2
. Generell haben Vertreiber
die Pflicht, die unentgeltliche Rücknahme von Altgeräten durch geeignete
Rücknahmemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zu gewährleisten.
Verbraucher haben die Möglichkeit zur unentgeltlichen Abgabe eines
Altgeräts bei einem rücknahmepflichtigen Vertreiber, wenn sie ein
gleichwertiges Neugerät mit einer im Wesentlichen gleichen Funktion
erwerben. Diese Möglichkeit besteht auch bei Lieferungen an einen
privaten Haushalt. Im Fernabsatzhandel beschränkt sich die Möglichkeit
einer unentgeltlichen Abholung bei Erwerb eines Neugeräts auf
Wärmeüberträger, Bildschirmgeräte und Großgeräte, die mindestens
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eine Außenkante mit einer Länge von mehr als 50 cm besitzen. Der
Vertreiber hat den Verbraucher bei Abschluss des Kaufvertrags bezüglich
einer entsprechenden Rückgabeabsicht zu befragen. Abgesehen davon
können Verbraucher bis zu drei Altgeräte einer Geräteart bei einer
Sammelstelle eines Vertreibers unentgeltlich abgeben, ohne dass dies an
den Erwerb eines Neugeräts geknüpft ist. Allerdings dürfen die
Kantenlängen der jeweiligen Geräte 25 cm nicht überschreiten.
Verbraucher sind dazu angehalten, Maßnahmen zur Abfallvermeidung
zu ergreifen. In Bezug auf Elektro- und Elektronikgeräte sind das eine
Verlängerung ihrer Lebensdauer durch Reparatur defekter Geräte und
die Veräußerung funktionstüchtiger gebrauchter Geräte anstelle ihrer
Zuführung zur Entsorgung.
Entnehmen Sie die Batterie zerstörungsfrei vor der Entsorgung und
entsorgen Sie diese getrennt (siehe Entsorgung der Batterien).
Entsorgung der Batterien
Das nebenstehende Symbol bedeutet, dass Batterien und
Akkus nicht zusammen mit dem Hausmüll entsorgt werden
dürfen. Defekte oder verbrauchte Batterien/Akkus müssen gemäß
Richtlinie 2006/66/EU und deren Änderungen recycelt werden.
Verbraucher sind gesetzlich verpflichtet, alle Batterien und Akkus, egal,
ob sie Schadstoffe, wie:
Cd = Kadmium, Hg = Quecksilber, Pb = Blei, Li = Lithium enthalten oder
nicht, bei einer Sammelstelle ihrer Gemeinde/ihres Stadtteils oder im
Handel abzugeben, damit sie einer umweltschonenden Entsorgung
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sowie einer Wiedergewinnung von wertvollen Rohstoffen wie z. B.
Kobalt, Nickel oder Kupfer zugeführt werden können. Die Rückgabe von
Batterien und Akkus ist unentgeltlich.
WARNUNG! Umweltschäden durch
falsche Entsorgung der
Batterien/Akkus!
Einige der möglichen Inhaltsstoffe wie Quecksilber, Cadmium und Blei
sind giftig und gefährden bei einer unsachgemäßen Entsorgung die
Umwelt. Schwermetalle z. B. können gesundheitsschädigende Wirkungen
auf Menschen, Tiere und Pflanzen haben und sich in der Umwelt sowie in
der Nahrungskette anreichern, um dann auf indirektem Weg über die
Nahrung in den Körper zu gelangen.
WARNUNG! Explosionsgefahr!
Bei lithiumhaltigen Altbatterien (Li = Lithium) besteht hohe
Brandgefahr. Daher muss auf die ordnungsgemäße Entsorgung von
lithiumhaltigen Altbatterien und -akkus besonderes Augenmerk gelegt
werden. Bei falscher Entsorgung kann es außerdem zu inneren und
äußeren Kurzschlüssen durch thermische Einwirkungen (Hitze) oder
mechanische Beschädigungen kommen. Ein Kurzschluss kann zu einem
Brand oder einer Explosion führen und schwerwiegende Folgen für
Mensch und Umwelt haben. Kleben Sie daher bei lithiumhaltigen
Batterien und Akkus vor der Entsorgung die Pole ab, um einen äußeren
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Kurzschluss zu vermeiden. Batterien und Akkus, die nicht fest im Gerät
verbaut sind, müssen vor der Entsorgung entfernt und separat entsorgt
werden. Batterien und Akkus bitte nur in entladenem Zustand abgeben!
Verwenden Sie wenn möglich Akkus anstelle von Einwegbatterien.
Vereinfachte EU-Konformitätserklärung
Hiermit erklärt digi-tech gmbh, dass der Funkwecker 4-KL6503-2
der Richtlinie RED 2014/53/EU, Artikel 10 (8) entspricht.
Ihre Bedienungsanleitung und Konformitätserklärung können Sie hier
herunterladen:
www.digi-tech-gmbh.com/downloads
Dann klicken Sie auf die Lupe und geben Sie die Artikelnummer
445165_2304 ein.
Garantie der digi-tech gmbh
Sie erhalten auf dieses Gerät 3 Jahre Garantie ab Kaufdatum. Im Falle von
Mängeln bei diesem Gerät stehen Ihnen gegen den Verkäufer des Produkts
gesetzliche Rechte zu. Diese gesetzlichen Rechte werden durch unsere im
Folgenden dargestellte Garantie nicht eingeschränkt.
Garantiebedingungen
Die Garantiefrist beginnt mit dem Kaufdatum. Bitte bewahren Sie den
Kassenbon gut auf. Diese Unterlage wird als Nachweis für den Kauf
benötigt. Tritt innerhalb von drei Jahren ab dem Kaufdatum bei diesem
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